Der Bachelor-Studiengang Allgemeine Finanzverwaltung bildet die
Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes für die Allgemeine
Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg aus. Sie erledigt in
erster Linie Querschnittsaufgaben für praktisch alle Bereiche des
Landesverwaltung.
In dem dualen Bachelorstudiengang Allgemeine Finanzverwaltung werden die Beamtinnen und Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes für die Allgemeine Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg ausgebildet. Die Absolventen des Studienganges sollen schwerpunktmäßig in den dem Finanzministerium nachgeordneten Dienstellen, mit Ausnahme der Finanzämter, eingesetzt werden. Dabei sind insbesondere Querschnittsaufgaben für die gesamte Landesverwaltung wahrzunehmen, die letztlich in allen öffentlichen Verwaltungen, einschließlich der privatisierten Bereiche, eine Rolle spielen. Daher findet ein nicht unerheblicher Teil der Absolventen regelmäßig auch in anderen Verwaltungsbehörden des Landes oder der Kommunen, auch außerhalb Baden-Württembergs, Verwendung, insbesondere in den Teilbereichen Immobilienverwaltung und Personalmanagement auch in der privaten Wirtschaft.
Die Studierenden haben während des gesamten Studiums den Status einer Beamtenanwärterin bzw. eines Beamtenanwärters des Landes Baden-Württemberg (Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf), mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Dem zweisemestrigen Grundstudium schließt sich eine zweisemestrige Praxisphase an. In dem anschließenden zweisemestrigen Vertiefungsstudium können die Studierenden einen Profilbereich (Immobilien oder Personal) wählen, dem die zwischen dem 5. und 6. Semester zu schreibende Bachelorarbeit zugeordnet ist. Für die Durchführung und Organisation der fachtheoretischen Studienabschnitte ist die Hochschule, für die praktischen Studienzeiten sind die Ausbildungsbehörden zuständig.
Der Bachelorstudiengang Allgemeine Finanzverwaltung umfasst folgende Schwerpunkte:
Wesentliche Modulbereiche sind:
Ziel der praktischen Studienzeiten ist, dass die Studierenden ihre theoretischen Kenntnisse anwenden, vertiefte praktische Erfahrungen sammeln und auf das weitere Studium hingeführt werden. Die praktischen Studienzeiten umfassen die Teilnahme an praxisbegleitende Arbeitsgemeinschaften und eine praktische Ausbildung in drei Arbeitsfeldern
Die Studierenden müssen jeweils insgesamt drei Monate in einer Praxisstelle in jedem der genannten Arbeitsbereiche absolvieren. Eine Aufteilung auf verschiedene Praxisstellen bei einer Mindestdauer von einem Monat ist möglich. Eine weitere, dreimonatige Praxisphase dient der Vertiefung eines der Arbeitsfelder und kann auch in einem anderen Bundesland, in der Privatwirtschaft und im Ausland durchgeführt werden.
Näheres über die Aufgaben des Allgemeinen Finanzverwaltung erfahren Sie
Hinzu kommen die wichtigen denkmalschützerischen und sonstigen kulturellen Aufgaben im Rahmen der Staatlichen Schlösser und Gärten.
Das Studium ist generalistisch angelegt und umfasst insgesamt einen Zeitraum von 3 Jahren.
Weitere Informationen zum Studium einschließlich der Praxisausbildung
sowie zur Bewerbung entnehmen Sie bitte den Links auf der linken Seite.